Gutachten Das Sehvermögen steht im Zentrum vieler arbeitsmedizinischer Vorschriften. Ein gutes Sehvermögen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fahrtauglichkeit. Wir erstellen augenfachärztliche Befundberichte, Atteste und Gutachten. Dazu zählen unter anderem

  • Fahrerlaubnisgutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
  • augenfachärztliche Untersuchungen die auf Anforderungen eines Flugmedizinischen Sachverständigen ("Fliegerarzt", AME) im Rahmen flugmedizinischer Tauglichkeitsuntersuchungen
  • augenfachärztliche Untersuchungen im Rahmen von Tauglichkeitsuntersuchungen zum Sportbootführerschein
  • Bescheinigungen und Gutachten für private und gesetzliche Versicherungen und Rentenversicherungsträger
  • Arbeitsmedinische Untersuchungen auf Anforderung des Betriebs-/Arbeitsmediziners
  • Befundberichte für Polizeibewerber

Gutachten und Atteste sind meist keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Kosten sind dann, soweit keine Kostenübernahmeerklärung dritter z.B. einer Versicherung vorliegt, von Ihnen selbst zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Übernahme der entstehenden Kosten durch Arbeitgeber oder Versicherungen vorab zu informieren.

Bitte legen Sie uns die Befundanforderung bzw. den Gutachtenauftrag vor dem Untersuchungstermin vor. Anhand der darin enthaltenen Fragestellungen werden wir Sie über den erforderlichen Umfang der Untersuchung und die entstehenden Kosten informieren.

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